Energieausweis Gebäudeenergiegesetz- GEG 2024
Mit der Einführung des neuen GEG 2024 zum 01.01.2024 durch die Bundesregierung wurden viele neue Regelungen bezüglich energetischen Anforderungen an Immobilien bei deren Verkauf und Vermietung, sowie für Heizungssysteme beschlossen.
Ab Einführung gilt dadurch zur Berech- nung die DIN 18599 und damit deutlich verschärfte Details in Deutschland.
Energieeffizienzklassen
(Klasse A+ bis H) werden verwendet und der Einsatz von mindestens 65% regenerativer Energien bei
Heizungsneueinbau gefordert*.
- Bei Verkauf oder Vermietung von Immobilien sind ab dem oben genannten Zeitpunkt die Werte des Energieausweises bereits in der Insertion anzuzeigen.
- Interessenten muss bei jeder Besichtigung eine Kopie des Ausweises ausgehändigt bzw. dieser ausgelegt werden.
- Spätestens unverzüglich nach Abschluss des Kaufvertrags ist dem Käufer ein Energieausweis zu übergeben.
- Zuwiderhandlungen werden mit einem Bußgeld bis zu 15.000,- € belegt.
- Dämmung zugänglicher Decken beheizter Räume zum unbeheizten Dachraum (oder darüberliegendes Dach) sind nach dem 31.12.2015 mit Mindestwärmeschutz gemäß DIN 4108-2 auszuführen. Ausnahmen gelten für bestimmte selbstnutzende Ein- und Zweifamilienhaus-besitzer.
- Beim Verkauf von Häusern mit Heizkesseln, die älter als 30 Jahren sind, muss ein Austausch bei Konstanttemperaturheizkesseln innerhalb von zwei Jahren nach Übernahme erfolgen. Zuwiderhandlungen werden mit bis zu 50.000,- € Bußgeld geandet.
- Aushang des Energieausweises bei Immobilien mit starkem Publikumsverkehr.
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*Verwendung fossile Energien in Verbindung mit der kommunalen Wärmeplanung
In Abstimmung mit der kommunalen Wärmeplanung (bis Ende Juni 2026 EWZ >100T beziehungsweise Juni 2028 EWZ <100T) kann weiterhin auch eine Öl- oder Gasheizung eingebaut werden. Allerdings muss diese ab 2029 einen steigenden Anteil an erneuerbaren Energien – wie Biomethan oder Wasserstoff – nutzen.
Hat eine Kommune schon vor Ablauf dieser Fristen einen Wärmeplan vorgelegt und auf dieser Grundlage ein Wärmenetz- oder Wasserstoffnetzausbaugebiet rechtsverbindlich ausgewiesen, gilt die Vorgabe des GEG zur Nutzung von 65% Erneuerbaren Energien beim Heizen in dem jeweiligen Gebiet früher.
Dies bedeutet beim Verkauf und Neuvermietung von Immobilien, dass ein den neuen Gesetzlichkeiten entsprechender Energieausweis erstellt werden muss, sofern kein gültiger vorliegt.
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