Energieausweis
Der Energieausweis ist Pflicht bei Vermietung, Kauf, Verpachtung / Leasing, Modernisierung und Neubau. Er gibt darüber Aufschluss, wie hoch die Energiekosten werden können, da er offenlegt, wie gut der Wärmeschutz der Immobilie, wie groß die Energieverluste der Heizungsanlage und wie groß die CO2-Emissionen sind. Alle wichtigen Kennzahlen sind so auf einen Blick ersichtlich.
Ab 2024 tritt das neue Gebäudeenergiegesetz GEG 2024 in Kraft, welche die Auslage eines gültigen Energieausweises bei der Besichtigung des Wohngebäudes und die Aushändigung an den Käufer spätestens beim Eigentumsübergang verbindlich fordert.
Wir sind gerne für Sie da, wenn es um die Ausstellung eines Bedarfs- oder eines Verbrauchs-Energieausweises geht. Während der Bedarfs-Energieausweis die Qualität der Gebäudehülle sowie der Anlagentechnik untersucht und somit Hinweise auf die Qualität des Gebäudes gibt, bezieht sich der Verbrauchs-Energieausweis lediglich auf die Daten des Nutzerverhaltens.
Je nach Bedarf erstellen wir gerne einen Energieausweis für Ihre Anforderungen. Nehmen Sie jederzeit gerne Kontakt mit uns auf.
In Verbindung mit einer staatlich geförderten Energieberatung (VOR ORT BERATUNG) ist es uns möglich für Sie kostengünstige Energieausweise mit Energieeinsparempfehlungen zu erstellen. Näheres dazu siehe unter der Rubrik Energieberatung.