BAFA Energieberatung für Wohngebäude (EBW)

Die Beratung der  Bundesförderung für „Energieberatung für Wohngebäude (EBW) iSFP ist eine wichtige Hilfe zur Vornahme von Energie-einsparinvestitionen im Gebäudebereich.

Eine mit Investitionen erzielte Senkung von Wärme- und Warmwasserbedarf sowie  -verbrauch in Gebäuden spart Energie und vermindert unmittelbar Umweltbelastungen, insbesondere CO2-Emissionen. 

 

 

Zur Durchführung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW) können staatliche Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie gewährt werden.

 

Wir führen für Sie als Antragsteller die Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW) mit individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) - als antragsberechtigter Berater nach der Richtlinie des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) durch (Detailinfos und Aktualität siehe im Internet unter www.bafa.de-ebw).

 

Art und Umfang der Zuwendung
Die BAFA Energieberatung für Wohngebäude (EBW) wird mit bis zu 50% des förderfähigen Honorars vom BAFA bezuschusst* (1 oder 2 Fam. Häuser max. 650 € und ab 3 WEH max. 850 €). Sie wird gemäß Projektförderung als iSFP ausgeführt und bewilligt. Die *Zuwendung wird dabei als Festbetragsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses an den Antragsteller ausgezahlt.

 

Geldwerter Vorteil

Durch den iSFP können die Sanierungszuschüsse des BAFA BEG EM Förderprogramms von 30.000 €/WEH/a auf  60.000 €/WEH/a und von 15% auf 20 % erhöht werden. Damit rechnet sich eine EBW bei geplanten Sanierung fast immer.

 

Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind Berater, welche die Voraussetzungen gemäß dieser Richtlinie erfüllen und
für die Förderprogramme des Bundes zugelassen sind (gelistete Energie Effizienz Experten).